Nach Rücksprache mit zwei befreundeten Fachanwälten für
Baurecht wurde eine erhöhte Installationsebene ins Spiel gebracht, welche ggfs.
bei der „Vollgeschossigkeitsberechnung“ eine
rechnerische Lösung mit sich bringen würde. Das Gesetz geht nämlich bei der
Berechnung von der „Oberkante Fußboden bis Oberkante Dachkante“ aus. Die
Installationsebene würde also per Definition zumindest zum Teil die „Oberkante Fußboden“
erhöhen.
Diese Möglichkeit steht jedoch weder im Gesetz noch in den
Kommentaren der jeweiligen Landesbauordnungen, sondern geht vielmehr auf
einzelne wenige Urteile zurück (bei den entsprechenden Urteilen jedoch befand
sich die Installationsebene im Dach und die Urteile wurden in anderen Bundesländern
gesprochen).
Da wir uns in das Thema so hereingesteigert haben, boten die
Architekten von DAVINCI Haus abermals an mit dem entsprechenden Bauamt über das
Thema „Installationsebene“ zu sprechen. Das Bauamt kann hierzu jedoch keine Ad
Hoc Aussage machen und hat grundsätzlich eine andere Auslegung zur Berechnung.
Da dies nun im Ergebnis eine juristische Auslegungssache ist
und wir uns wegen 6,5 cm Kniestockhöhe nicht das Leben unnötig schwer machen
wollen, haben wir den etwas niedrigeren Kniestock von 1,525 cm akzeptiert und
die Thematik für immer und ewig abgeschlossen ;-).
Mit Abschluss dieses offenen Punktes haben wir heute
ebenfalls die Freigabe zur Bauantragsstellung gegeben. Anbei die historische E-Mail, die ab jetzt sämtliche Änderungen so ziemlich erschwert bis unmöglich macht...
D.h. der Bauantrag wird
nun nach unseren bisherigen Planungen und Festlegungen final vorbereitet und
sollte die nächsten Tage bei uns eintreffen…
Wir sind gespannt auf die nächsten Schritte!
Mr. L
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